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Justizanstalt Wien schließt Sicherheitslücke: künftig Fingerprints für Häftlinge

In den letzten Monaten ist die Justizanstalt Wien in die Schlagzeilen geraten: Im Juni wurde ein Häftling der Anstalt irrtümlich entlassen. Er gab sich als sein Zellenmitbewohner aus, der an diesem Tag tatsächlich entlassen wurde. Im September stellte sich der Flüchtling und Mitte Oktober durfte er das Gefängnis „offiziell“ als freier Mann verlassen.

Nach diesem Missgeschick, hat die Justizanstalt Wien nun ihre Sicherheitsvorkehrungen bezüglich der Entlassung von Gefängnisinsassen verschärft. Künftig werden von alle Häftlingen Fingerabrücke genommen, die elektronisch gespeichert werden und bei der Entlassung übereinstimmen müssen. Noch ein weiteres Modell zur Verbesserung der Sicherheit wird überprüft. Eventuell könnte in Zusammenarbeit mit der österreichischen Polizei eine interne Datenbank aufgebaut werden – diese verfügt nämlich bereits über tausende Fingerabdrücke von Häftlingen und Straftätern. Bereits im Jahr 2006 gelang dem Profi Geldfälscher Ivan Ivanov eine spektakuläre Flucht mithilfe eines „falschen“ Anwalts. Er spazierte mit ihm seelenruhig durch die Gefängnispforten. Nachdem diese Sicherheitslücke bekannt wurde, setzte die Justizanstalt daraufhin die biometrische Gesichtserkennung ein.

Die Justizanstalt Wien-Josefstadt kann auf eine bewegte Geschichte zurückblicken. 1839 wurde das Gebäude unter Kaiser Franz I. eingeweiht – damals hieß es „Criminalgerichsgebäude“. Während der NS-Zeit wurde das „Graue Haus“, wie es im Volksmund bezeichnet wird, zum Schauplatz von Hinrichtungen politischer Gefangener. Bis ins Jahr 1995 hinein wurde das Gebäude immer wieder umgebaut und erweitert. Heute ist die Justizanstalt Wien die größte Einrichtung dieser Art in Österreich. Dort kommen Personen unter, deren Straf- und Maßnahmenvollzug die 18 Monate nicht überschreitet. Die Justizanstalt befindet sich in der Wickenburggasse im 8. Wiener Bezirk.